Selbstständigkeit einer Reinigungskraft auch bei Bereitstellung der Putzutensilien vom Auftraggeber

Eine Reinigungskraft kann auch dann selbstständig tätig sein, wenn die Putzutensilien vom Auftraggeber bereitgestellt werden. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 20 BA 2427/19).
Source: Datev – Selbstständigkeit einer Reinigungskraft auch bei Bereitstellung der Putzutensilien vom Auftraggeber