Selbstständiger Fitnesstrainer in einem fremden Fitnessstudio?
Das LSG Bayern entschied, dass Fitnessstudios für selbstständig tätige Trainer unter bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Das gilt für Trainer, die eine Stundenvergütung erhalten, ohne unternehmerische Gestaltungsfreiheit zu haben (Az. L 7 BA 72/23 B ER).
Source: Datev – Selbstständiger Fitnesstrainer in einem fremden Fitnessstudio?