Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 06.04.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum sechsten Mal – bis zum 31.03.2022 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20/ 10004 :001).
Source: Datev – Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden