Schöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift

Schöffen werden wieder zu Privatpersonen, wenn das Strafverfahren beendet ist und können damit auch nicht die Urteilsbegründung erfahren, so das KG Berlin (Az. 3 Ws 25/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Schöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift

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