Schlussanträge zur Urheberrechtsverletzung durch Framing-Technik

Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen Websites stammenden Werken in eine Webseite mittels automatischer Links (Inline Linking) der Erlaubnis des Inhabers der Rechte an diesen Werken (Rs. C-392/19).
Source: Datev – Schlussanträge zur Urheberrechtsverletzung durch Framing-Technik

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