Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung

Das LG Osnabrück hat sich mit der Frage der Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen der behördlichen Schließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie befasst (Az. 2 S 35/21).
Source: Datev – Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung