Polizeidienstuntauglichkeit bei Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko
Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 L 797/22).
Source: Datev – Polizeidienstuntauglichkeit bei Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko