Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ vorläufig von Homepage entfernen
Das OVG Niedersachsen entschied, dass die Pressemitteilung „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet werden“ der Pflegekammer Niedersachsen vom 7. September 2020 vorläufig von deren Homepage entfernt werden muss (Az. 8 ME 99/20).
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