Pferdetritt – Schadenersatz aus Tierhalterhaftung
Das LG München I hat der Klage gegen eine Pferdebesitzerin wegen Schadenersatz aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach stattgegeben. Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes (Az. 20 O 2974/19).
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