Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes – Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage

Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auch mit Hilfe einer sog. Potenzialfeststellung auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des BVerwG entschieden (Az. 1 WB 36.23).
Source: Datev – Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes – Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker