Pandemiebedingungen entbinden nicht von vorheriger Antragstellung bei PC-Aufrüstung als Teilhabeleistung

Das BSG hat mehrfach entschieden, dass Voraussetzung für eine Kostenerstattung grundsätzlich die vorherige Antragstellung ist. Durch die Corona-Pandemie sei hierfür keine Änderung eingetreten. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 3 R 764/21 NZB).
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