OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. So das OGD Nordrhein-Westfalen (Az. 20 A 2384/20).
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