„Ost-Rente“ trotz Rückumzug in die alten Länder

Zieht ein Rentenbezieher nach dem FRG von den neuen in die alten Bundesländer zurück, sind der Rentenberechnung weiterhin Entgeltpunkte Ost zugrunde zu legen. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 673/19).
Source: Datev – „Ost-Rente“ trotz Rückumzug in die alten Länder

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