Ökodesign-Verordnung tritt in Kraft
Die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 trat am 18.07.2024 in Kraft. Sie zielt darauf ab, nachhaltige Produkte zur Norm werden zu lassen, indem ihre ökologische Nachhaltigkeit verbessert, der CO2- und Umweltfußabdruck über den gesamten Lebenszyklus verringert und das Abfallaufkommen minimiert wird.
Source: Datev – Ökodesign-Verordnung tritt in Kraft