Öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass auf Freiflächen, die wie Parkplätze aussehen, keine Baumstümpfe stehen, die Autos beschädigen können

Das LG Köln entschied, dass die beklagte Stadt teilweise Schadensersatz für einen beschädigten Pkw leisten muss, da die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten und die ihr obliegende Amtspflicht verletzt hatte (Az. 5 O 94/22).
Source: Datev – Öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass auf Freiflächen, die wie Parkplätze aussehen, keine Baumstümpfe stehen, die Autos beschädigen können

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