Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt (Az. IV C 3 – S-2190 / 21 / 10002 :013).
Source: Datev – Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung