Neuwagenkauf: Bezeichnung eines Ausstellungsfahrzeugs als Neuwagen führt zu Minderung
Das AG München entschied, dass ein Fahrzeug, das als Ausstellungsstück beim Händler stand, nicht mehr als Neuwagen bezeichnet werden darf (Az. 271 C 8389/21).
Source: Datev – Neuwagenkauf: Bezeichnung eines Ausstellungsfahrzeugs als Neuwagen führt zu Minderung