Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden. Hierüber informiert das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.
Source: Datev – Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023