Neue Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2022

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge wurden zum 01.07.2022 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Neue Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2022

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