Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts – Berücksichtigung von Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
Das FinMin Baden-Württemberg stellt klar, dass das BFH-Urteil vom 5. Dezember 2019 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist (Az. 3 – S-322.9 / 7).
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