Mobilcom-Debitel muss rechtswidrig erzielte Gewinne abführen
Das LG Kiel hat die mobilcom-debitel GmbH dazu verurteilt, rechtswidrig erzielte Gewinne von 72.728 Euro zuzüglich Zinsen an den Bundeshaushalt abzuführen (Az. 12 O 574/17). Die Gewinne hatte das Unternehmen durch unzulässige Entgelte von Mobilfunk-Kunden erzielt, die Änderungen ihrer Anschrift oder Kontoverbindung per Brief statt online mitteilten. Gegen die Gebühren hatte der vzbv bereits in einem Vorverfahren erfolgreich geklagt.
Source: Datev – Mobilcom-Debitel muss rechtswidrig erzielte Gewinne abführen