Mietobergrenze für den Stadtkreis Karlsruhe beruht auf schlüssigem Konzept
Die Mietobergrenze für den Stadtkreis Karlsruhe beruht auf einem schlüssigen Konzept i. S. d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das entschied das SG Karlsruhe (Az. S 2 SO 1851/18).
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