Länder sind für die Digitalisierung des BAföG zuständig
Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt lt. Bundesregierung in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Seit der 27. BAföG-Novelle seien elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig.
Source: Datev – Länder sind für die Digitalisierung des BAföG zuständig