Künstlersozialabgabe beträgt im kommenden Jahr unverändert 4,2 Prozent
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2021 4,2 Prozent betragen. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 (KSA-VO 2021) hatte das BMAS im Oktober 2020 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Der Entwurf der KSA-VO 2021 wurde am 27.11.2020 nochmals in geänderter Fassung an Ressorts, Fraktionen, Länder und Verbände übermittelt.
Source: Datev – Künstlersozialabgabe beträgt im kommenden Jahr unverändert 4,2 Prozent