Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig

Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das AG Hannover hat entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss (Az. 510 C 5216/23).
Source: Datev – Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig

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