Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten
Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten überarbeitet. Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch lt. DStV nach wie vor mitunter als schwierig gestalten.
Source: Datev – Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten