Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Steuerbefreiung

Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies entschied das FG Münster (Az. 3 K 420/20 Erb).
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