Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Spracherkennung Dragon Naturally Speaking jedenfalls für behinderte Kinder ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Sicherung der Schulfähigkeit sein kann (Az. L 4 KR 187/18).
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