Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP nicht bezahlen
Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 247/22).
Source: Datev – Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP nicht bezahlen