Kostenübernahme: Kosten für Handyortung nach Suizidankündigung

Das VG Gießen entschied, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste (Az. 4 K 148/23.GI).
Source: Datev – Kostenübernahme: Kosten für Handyortung nach Suizidankündigung

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