Kosten für die Nutzung einer Wohnung nach Mietende
Das LG Hanau entschied, dass ein Vermieter gegen den Mieter für die Zeit, in welcher dieser ihm die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, nur dann ein Anspruch auf die gesetzlich angeordnete Nutzungsentschädigung zusteht, wenn er auch einen Rücknahmewillen hat (Az. 2 S 35/22).
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