Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Vierte Verlängerung
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben sich Frankreich und Deutschland darauf
verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern zumindest bis zum 30. September 2021 Bestand haben wird (Az. IV B 3 – S -1301-FRA / 19 / 10018 :007).
Source: Datev – Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Vierte Verlängerung