Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Dritte Verlängerung
Das BMF hat sich mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2021 Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden eine schriftliche Absprache unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).
Source: Datev – Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Dritte Verlängerung