Klage eines Gastwirts gegen seine Betriebsschließungsversicherung wird weitgehend stattgegeben
Das LG München I hat der Klage eines Gastwirts auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.014.000 Euro aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung stattgegeben (Az. 12 O 5895/20).
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