Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Gewährung von Freizeitausgleich erfolglos

Das VG Osnabrück hat die Klage einer Grundschulrektorin gegen die Niedersächsische Landesschulbehörde auf Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben und einen Freizeitausgleich für ihre seit April 2015 geleistete Mehrarbeit abgewiesen (Az. 3 A 45/18).
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