Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Am 18.09.2020 beschloss er, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Source: Datev – Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

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