Kinder haften nicht für ihre Eltern
Ein Schüler kann nicht allein wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft an eine andere Schule überwiesen werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 3 L 612/20).
Source: Datev – Kinder haften nicht für ihre Eltern