Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Steuererklärung

Ergeht aufgrund eines fehlerhaften Eintrags in der Einkommensteuererklärung ein falscher Bescheid, kann keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist gewährt werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 6 K 1900/19 E).
Source: Datev – Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Steuererklärung

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