Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Finanzbehörde für die Dauer des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ohne das Vorliegen besonderer Gründe keine Vollziehungsmaßnahme in Form einer Abtretung der Steuerforderung durchführen darf (Az. 9 V 9049/25).
Source: Datev – Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

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