Keine Verpflichtung einer Kommune zur Fortführung eines Großmarkts
Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen. So entschied das BVerwG (Az. 8 CN 1.23).
Source: Datev – Keine Verpflichtung einer Kommune zur Fortführung eines Großmarkts