Keine Verpflichtung des Vermieters zur Verplombung ungenutzter Heizkörper

Das AG München wies die Klage der Mieter gegen ihre Vermieter auf Verplombung der in den beiden Kinderzimmern sowie in Bad und Toilette angebrachten Heizkörper ab (Az. 416 C 10714/20).
Source: Datev – Keine Verpflichtung des Vermieters zur Verplombung ungenutzter Heizkörper