Keine Sozialhilfe für Familienangehörige von Auslandsdeutschen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Familienangehörige von Auslandsdeutschen, die selbst nicht deutsche Staatsangehörige sind, keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben (Az. L 8 SO 77/20).
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