Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Das VG Gelsenkirchen hat in zwei Verfahren eines selbstständigen Veranstaltungstechnikers und einer Rechtsanwaltssozietät den Klägern Recht gegeben, die sich gegen Rückforderungen erhaltener Corona-Finanzhilfen durch das beklagte Land in Höhe von 3.092 Euro bzw. 7.000 Euro gewandt hatten (Az. 19 K 297/22 und 19 K 317/22).
Source: Datev – Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker