Keine grobe Fahrlässigkeit durch Einwerfen eines Autoschlüssels in den Briefkasten eines Autohauses bei anschließendem Diebstahl

Das LG Oldenburg entschied, dass eine Kaskoversicherung verpflichtet ist, dem Kläger seinen Schaden zu ersetzen, der ihm aufgrund des Diebstahls seines Fahrzeuges nach Einwerfen des Fahrzeugschlüssels am Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt entstanden ist (Az. 13 O 688/20).
Source: Datev – Keine grobe Fahrlässigkeit durch Einwerfen eines Autoschlüssels in den Briefkasten eines Autohauses bei anschließendem Diebstahl

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