Keine Genehmigung für privaten Bestattungsplatz
Ein im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebender Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Anlage eines privaten Bestattungsplatzes für zwei Urnenbestattungen in der auf seinem Grundstück gelegenen Hofkapelle. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10437/22.OVG).
Source: Datev – Keine Genehmigung für privaten Bestattungsplatz