Keine Erstattung von Reisekosten für Rechtsanwalt wegen Terminabladung bei verwaistem beA-Postfach

Das LG München I hat die Klage auf Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwalts in Höhe von rund 1.000 Euro für einen vom Gericht am Vortag aufgehobenen Termin abgewiesen (Az. 15 O 7223/23).
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