Keine erneute Beweisaufnahme im Aufhebungsverfahren über einen Schiedsspruch
Die Beweiswürdigung eines Schiedsgerichts kann im Aufhebungsverfahren nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden. Das OLG Frankfurt hat den Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs im Verfahren um Zahlung von Versicherungsleistungen in Höhe von 30 Euro Mio. zurückgewiesen (Az. 26 Sch 14/20).
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