Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann
Das VG Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen (Az. 7 K 185/24).
Source: Datev – Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann