Keine besonderen Vergünstigungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld für Mitarbeiter des BND
Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND erhalten keine besonderen Vergünstigungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld
BVerwG, Pressemitteilung vom 28.11.2019 zum Urteil 5 A 4.18 vom 28.11.2019
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