Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei fehlender Beantragung von Sozialhilfe
Ein Sozialhilfeberechtigter, der keinen Antrag auf Zahlung von Sozialhilfe stellt, kann nicht die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht verlangen. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 557/21).
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